Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Habichtswald - Bauen & Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05606 5996-300
E-Mail: manfred.zenker@habichtswald.de
Kontaktperson
Michael Henkel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05606 5996-302
Fax: 05606 5996-140
E-Mail: michael.henkel@habichtswald.de
Gemeinde Habichtswald - Baubetriebshof
Adresse
Postanschrift
Breiter Weg 4
Postfach
34317 Habichtswald
Kontakt
Telefon: 05606 5996-370
E-Mail: bauhof@habichtswald.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden