Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Habichtswald - Bauen & Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauamt@habichtswald.de
Kontaktperson
Michael Henkel
Hausanschrift
E-Mail: michael.henkel@habichtswald.de
Fax: 05606 5996-140
Telefon Festnetz: 05606 5996-302
Formulare
Antrag auf Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden