Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Nentershausen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund Linien 260 und 315
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden