Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hauneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Straße 14

    36282 Hauneck

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019