Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Nüsttal - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 19
Postfach
36167 Nüsttal
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:30 Uhr
Di.: 08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.-Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden