Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Neuhof - Bauabteilung
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Besuch in der Gemeindeverwaltung nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich ist.
Adresse
Postanschrift
Beethovenstraße 12
36119 Neuhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 970-443
Telefon: 06655 970-450
Telefax: 06655 970-490
E-Mail: Bauabteilung@Neuhof-Fulda.de
Kontaktperson
Tobias Schmidt
Postanschrift
Beethovenstraße 12
36119 Neuhof
E-Mail: Tobias.Schmidt@Neuhof-Fulda.de
Telefon Festnetz: 06655 970-442
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden