Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Dipperz
Adresse
Hausanschrift
Am Dorfbrunnen 2
36160 Dipperz
(Zufahrt zum Parkplatz über Fuldaer Straße (B 458) zwischen Nr. 26 und 28!)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr Dienstag-Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Gehwegschaden