Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Salzschlirf - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Fuldaer Straße 2

    36364 Bad Salzschlirf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    08.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Stolperfallen, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden, lockere Platten, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English