Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Hahn
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden