Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt auf dem Marktplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06635 18-23
Telefax: 06635 18-15
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden