Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Grebenau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden