Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bahnhofstraße 31

    35096 Weimar (Lahn)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: seitlich vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 383; 31
    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Ringweg
      Linien:
      • Bus: Linie 383
    • Haltestelle: Niederweimar
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie DB 30

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauverwaltung / Umweltberatung

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English