Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Waldbrunn - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauser Kirchweg 4
Postfach
65620 Waldbrunn (Westerwald)
Kontakt
E-Mail: waldbrunn@waldbrunn.de
Kontaktperson
Herr Nicolai Hahn
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Fußwegeschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden