Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Villmar
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Peter-Paul-Straße Kurzzeitparkzone
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Alter Schulhof König-Konrad-Str. 12
Anzahl der Stellplätze: 80
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Peter-Paul-Straße / Ecke Weilburger Straße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden