Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mengerskirchen - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossstraße 3

    35794 Mengerskirchen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Weitere Termine an den Nachmittagen können bei den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch flexibel vereinbart werden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de