Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Mengerskirchen - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Weitere Termine an den Nachmittagen können bei den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch flexibel vereinbart werden.
Kontakt
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: bauamt@mengerskirchen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden