Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Solms - Abteilung Bauhof
Adresse
Postanschrift
Oberndorfer Straße 29
Postfach
35606 Solms
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@solms.de
Kontaktperson
Frau Ute Heiliger
Herr Dirk Hofmann
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden