Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Mittenaar - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Postanschrift
Postfach 30
35754 Mittenaar
Kontaktperson
Herr Dennis Schmidt
Herr Martin Vorländer
Hausanschrift
Fax: 02772 9650-50
E-Mail: martin.vorlaender@mittenaar.de
Telefon Festnetz: 02772 9650-45
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden