Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Grünberg - Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Rabegasse 1

    Postfach

    35305 Grünberg

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr

    Do. 8.00-12.00 + 15.00-18.00 Uhr

    und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06401 804-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English