Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rockenberg - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obergasse 12

    35519 Rockenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
    Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
    Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
    Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
    Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06033 9639-11

    Telefon: 06033 9639-12

    Telefax: 06033 9639-10

    E-Mail: michael.witzenberger@rockenberg.de(Bauamtsleiter)

    Kontaktperson

    • Herr Wolfgang Triebert (Bauhofleiter)

      Telefon Festnetz: 06033 9639-13

      E-Mail: wolfgang.triebert@rockenberg.de

    • Herr Christoph Wolf (Bauhofmitarbeiter)
    • Herr Michael Witzenberger (Bauamtsleiter)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English