Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Tiefbauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06002 502-28
Kontaktperson
Frau Sarah Hemann-Haub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06002 502-28
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden