Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Florstadt - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1

    61197 Florstadt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gehwegschaden, Fußwegeschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English