Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Waldems
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Bürgerbüro
- Mo., Di., Do. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mi. 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
- Mo., Di. 13.00 - 15.00 Uhr
- Verwaltung
- Mo., Mi. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Di. 13.00 - 15.00 Uhr
- Mi. zusätzlich 13.00 - 18-00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Gehwegschaden