Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Di: 08:00 - 12:00 Do: 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 12:00
Kontaktperson
Frau Dr. iur. Alexandra Wagler, LL.M.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden