Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
    99108018137003

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Hinweise für Idstein: Spezielle Hinweise für Gemeinde Idstein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Idstein - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    König-Adolf-Platz 2

    65510 Idstein

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6126 78-431

    Fax: +49 6126 78-840

    E-Mail: alexandra.daum@idstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019