Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Hinweise für Seligenstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Seligenstadt
Tiefbau
Tiefbau
Ansprechpartner
Stadt Seligenstadt - Amt für Bau und Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Kontakt
Telefon: 06182 876520
Telefax: 06182 879659
E-Mail: bauverwaltung@seligenstadt.de
E-Mail: hochbau@seligenstadt.de
E-Mail: stadtentwicklung@seligenstadt.de
E-Mail: tiefbau@seligenstadt.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden