Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Hainburg - Fachdienst 2.2 - Straßenbau, Tiefbau und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Retzer Straße 1
Postfach
63512 Hainburg
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Bürgersteigschäden, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen