Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Technische Infrastruktur, Unterhaltung und Betrieb
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtbauamt@erbach.de
Kontaktperson
Frau Lisa Sammet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Fußwegeschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden