Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Tiefbau, Wasser & Kanal
Adresse
Postanschrift
Valterweg 4
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305310
E-Mail: daniel.nebe@eppstein.de
Kontaktperson
Marin Bobas
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-161
E-Mail: marin.bobas@eppstein.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden