Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstr. 7

    Postfach

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Absenkung eines Gehweges in der Gemeinde Schöneck, Gehwegabsenkung, Gehwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, Überfahrt, Zufahrt, Gehwegzufahrt, Einfahrt
    Antrag auf Absenkung eines Gehweges in der Gemeinde Schöneck, Gehwegabsenkung, Gehwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, Überfahrt, Zufahrt, Gehwegzufahrt, Einfahrt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English