Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
Postfach
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Absenkung eines Gehweges in der Gemeinde Schöneck, Gehwegabsenkung, Gehwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, Überfahrt, Zufahrt, Gehwegzufahrt, Einfahrt
Antrag auf Absenkung eines Gehweges in der Gemeinde Schöneck, Gehwegabsenkung, Gehwegabsenkung, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, Überfahrt, Zufahrt, Gehwegzufahrt, Einfahrt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden