Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06183 801-21
Telefon: 06183 801-24
Telefax: 06183 801-80
E-Mail: bauamt@neuberg.eu
E-Mail: gartenwasseruhr@neuberg.eu(Gartenwasseruhr)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Gehwegschaden