Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Langenselbold - Bauen, Liegenschaft, Controlling
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 59
63501 Langenselbold
Öffnungszeiten
- Verwaltung
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
- Bürgerbüro
- Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden