Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Biebergemünd
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Biebergemünd
Empfänger: Gemeinde Biebergemünd
IBAN: DE97 5075 0094 0000 0010 92
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Gemeinde Biebergemünd - Technische Betriebsleitung
Adresse
Postanschrift
Rathaus am Gemeindezentrum
63599 Biebergemünd
Postanschrift
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06050 9717-19
Telefax: 06050 9717-30
Kontaktperson
Herrn Friedhelm Amend
Telefon mobil: 0170 7213220
E-Mail: amend@biebergemuend.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Gehwegschaden