Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
1. Bürgerbüro
(Termine nur nach Vereinbarung)
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr
Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
(Offene Sprechzeiten)
Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr
2. Standesamt
Montags bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
3. Alle übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung
Montags: 8:00 -12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden