Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
    99108018137003

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehrheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfborngasse 1

    61273 Wehrheim

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    1. Bürgerbüro
        (Termine nur nach Vereinbarung)
        Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr
        Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr
        Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
        Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr 

        (Offene Sprechzeiten)
        Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
        Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr  


    2. Standesamt 
        Montags bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
        Oder nach Vereinbarung. 


    3. Alle übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung 
        Montags: 8:00 -12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
        Dienstag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
        Oder nach Vereinbarung. 

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019