Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Betriebsabteilung (BSO)

    Adresse

    Postanschrift

    Oberurseler Straße 54

    61440 Oberursel (Taunus)

    (Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))

    Öffnungszeiten

    Wertstoffhof

    Montags geschlossen
    Dienstags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
    Mittwochs 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
    Donnerstags gesschlossen
    Freitags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 17:00 Uhr
    Samstags 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English