Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Betriebsabteilung (BSO)
Adresse
Postanschrift
Oberurseler Straße 54
61440 Oberursel (Taunus)
(Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))
Öffnungszeiten
Wertstoffhof
Montags geschlossen
Dienstags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
Mittwochs 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
Donnerstags gesschlossen
Freitags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 17:00 Uhr
Samstags 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Knoth
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden