Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Amt III - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Termin nur nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-30
Telefon: 06174 292-31
Telefon: 06174 292-32
Telefon: 06174 292-33
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: bauamt@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden