Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
In dringenden Fällen, außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und Bauhofes (auch am Wochenende), ist eine Rufbereitschaft des Bauhofes unter der Rufnummer 0176/11808541 eingerichtet.
In dringenden Fällen, außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und Bauhofes (auch am Wochenende), ist eine Rufbereitschaft des Bauhofes unter der Rufnummer 0176/11808541 eingerichtet.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Ortsentwicklung Bauen/Planen/Umwelt
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden