Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    In dringenden Fällen, außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und Bauhofes (auch am Wochenende), ist eine Rufbereitschaft des Bauhofes unter der Rufnummer 0176/11808541 eingerichtet.

    In dringenden Fällen, außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und Bauhofes (auch am Wochenende), ist eine Rufbereitschaft des Bauhofes unter der Rufnummer 0176/11808541 eingerichtet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Ortsentwicklung Bauen/Planen/Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-320

    E-Mail: bauamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Stolperfallen, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019