Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag
08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
Geschlossen
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Bauamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-21
Telefon: 06071 9702-22
Telefon: 06071 9702-23
Telefon: 06071 9702-30
Telefon: 06071 9702-37
Telefon: 06071 9702-67
E-Mail: bauamt@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Herr Thorsten Ihring
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
E-Mail: bauamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-37
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden