Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Babenhausen - Fachbereich IV Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 2
64832 Babenhausen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06073 602-0
E-Mail: klaeranlage@babenhausen.de
E-Mail: strassenbeitraege@babenhausen.de
E-Mail: tiefbau@babenhausen.de
Weitere Informationen
Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Gehwegschaden