Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Neckarsteinach - Fachbereich Bauen, Unwelt und Technik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S1 S2
- Haltestelle: Schiff
Linien:- Bus: Linie BRN Linie 735
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06229 9200-14
E-Mail: bauamt@neckarsteinach.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden