Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Grasellenbach - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 1
Postfach
64689 Grasellenbach
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:15 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06253 9494-17
Telefax: 06253 9494-99
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden