Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Abtsteinach - Bau- und Umweltamt
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.
Kontakt
Telefon: 06207 9407-19
E-Mail: bauamt@abtsteinach.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden