Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienst
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Online erledigen
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Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Tiefbau- und Vermessungsamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Statistisches Bundesamt
Linien:- Bus: Linie 16
- Bus: Linie 22
- Bus: Linie 262
- Bus: Linie 27
- Bus: Linie 28
- Bus: Linie 37
- Bus: Linie 45
- Bus: Linie X26
- Bus: Linie X72
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Landeshauptstadt Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
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Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden