Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

    Beschreibung

    Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Haune 8

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist, oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/­eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/­eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist, oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Schriftform erforderlich: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Voraussetzungen

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KFZ Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug, Zulassung, Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)