Mitteilung von Änderungen von Fahrzeugdaten oder Halterdaten Entgegennahme
    99036042261000

    Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

    • Pkw
    • Lkw
    • Motorrad
    • Kraftomnibusse
    • Anhänger

    Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

    Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderung der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Biedenkopf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiesackerstraße 12
    35216 Biedenkopf

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06461 793244

    Telefon Festnetz: 06461 793223

    Fax: 06461 793251

    E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie MR-52, 481, 491 (H Katholische Kirche) RMV-Linie 43 (Bahnhof Biedenkopf Schulzentrum)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60
    35043 Marburg

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 4051610

    Fax: 06421 4051579

    E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    In Hessen entfällt im Bereich der Fahrzeugzulassung ein Widerspruchsverfahren. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.

    Kosten

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 27,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 10,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 9,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 12,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Adressänderung, Halterwechsel, Wohnungsummeldung, Kraftfahrt, Fahrzeug umschreiben, Kfz zulassen, Änderung Abgaswerte, Änderung Stützlast, Motorrad umschreiben, KFZ ummelden, Anhänger umschreiben, Fahrzeug Namensänderung, Fahrzeug ummelden, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Pkw umschreiben, Änderung Fahrzeug, Fahrzeug Umzug, Änderung Technikdaten, Anhänger ummelden, Änderung Kraftstoffart, Änderung Achslasten, Motorrad ummelden, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Fahrzeugbrief, Kfz umschreiben, Fahrzeughalter Wechsel, Pkw ummelden, Änderung Fahrzeugpapiere, Besitzerwechsel, Änderung Hubraum, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Fahrzeugschein, Kfz-Zulassung, Kfz, Fahrzeug, Pkw, Personenkraftwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019