Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

    Beschreibung

    Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Biedenkopf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiesackerstraße 12

    35216 Biedenkopf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie MR-52, 481, 491 (H Katholische Kirche) RMV-Linie 43 (Bahnhof Biedenkopf Schulzentrum)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Marburg

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Zusätzlich bei technischen Änderungen:

    • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

    • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

    • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

    • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug, Bescheinigung, Verkehr, Kfz-Brief, KFZ Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de