Mitteilung von Änderungen von Fahrzeugdaten oder Halterdaten Entgegennahme
    99036042261000

    Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:

    • Pkw
    • Lkw
    • Motorrad
    • Kraftomnibusse
    • Anhänger

    Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

    Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderung der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    (Standort Wetzlar, Zufahrt über Neustadt 2)
    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
      Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    Postfach 1940
    35529 Wetzlar

    Hausanschrift

    (Standort Herborn)
    Junostraße 1F
    35745 Burg

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
      Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
    BIC:
    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    In Hessen entfällt im Bereich der Fahrzeugzulassung ein Widerspruchsverfahren. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.

    Kosten

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 27,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 10,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz-Portal): Verwaltungsgebühr 9,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-Kfz-Portal. Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.: Verwaltungsgebühr 12,40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Adressänderung, Halterwechsel, Wohnungsummeldung, Kraftfahrt, Fahrzeug umschreiben, Kfz zulassen, Änderung Abgaswerte, Änderung Stützlast, Motorrad umschreiben, KFZ ummelden, Anhänger umschreiben, Fahrzeug Namensänderung, Fahrzeug ummelden, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Pkw umschreiben, Änderung Fahrzeug, Fahrzeug Umzug, Änderung Technikdaten, Anhänger ummelden, Änderung Kraftstoffart, Änderung Achslasten, Motorrad ummelden, Änderung Fahrzeugklasse, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Fahrzeugbrief, Kfz umschreiben, Fahrzeughalter Wechsel, Pkw ummelden, Änderung Fahrzeugpapiere, Besitzerwechsel, Änderung Hubraum, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Fahrzeugschein, Kfz-Zulassung, Kfz, Fahrzeug, Pkw, Personenkraftwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019