• Rockenberg (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

Beschreibung

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Hinweise für Wetteraukreis: Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Namens- und Adressenänderung

Technische Änderungen

Alle weiteren Informationen finden Sie unter den angegebenen Links.

Namens- und Adressenänderung

Technische Änderungen

Alle weiteren Informationen finden Sie unter den angegebenen Links.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Ansprechpartner

Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten - Außenstelle Büdingen

Adresse

Postanschrift

Postfach 11 40

63652 Büdingen

Hausanschrift

Berliner Straße 31

63654 Büdingen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Montag           07:30 – 16:00 Uhr

Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

Kontakt

Internet

Stichwörter

KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

Version

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 06 61

61146 Friedberg (Hessen)

Hausanschrift

Europaplatz, Gebäude A

61169 Friedberg (Hessen)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Montag           07:30 – 16:00 Uhr

Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

Kontakt

Internet

Stichwörter

Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

Version

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

  • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

Version

Technisch erstellt am 18.12.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Bescheinigung, Fahrzeug, Verkehr, Kfz-Brief, Zulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, KFZ Brief

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019