Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Hinweise für Marburg: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Allgemeine Informationen

    Hinweis: Um eine korrekte automatische Berechnung des Mietwertes zu erhalten, öffnen Sie bitte die Mietspiegelbroschüre über den Adobe Reader. Geben Sie die Werte für die konkrete Wohnung mit Vorzeichen „+“ oder „-“ ein. Nach der Eingabe eines Wertes klicken Sie in das darunterliegende Feld (nicht „Enter“). Die letzten zwei Zeilen der Berechnung (oberer + unterer Spannenwert) können leider nur händisch ermittelt werden.

    Qualifizierter Mietspiegel 2024 für die Universitätsstadt Marburg

    Dokumentation zum Mietspiegel Marburg 2024

    Die zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete benötigte Angabe zur Wohnlage kann zusätzlich zur Tabelle im Mietspiegel über das BürgerGIS ermittelt werden:

    „Wohnlagen“ im BürgerGIS



    Allgemeine Informationen

    Hinweis: Um eine korrekte automatische Berechnung des Mietwertes zu erhalten, öffnen Sie bitte die Mietspiegelbroschüre über den Adobe Reader. Geben Sie die Werte für die konkrete Wohnung mit Vorzeichen "+" oder "-" ein. Nach der Eingabe eines Wertes klicken Sie in das darunterliegende Feld (nicht "Enter"). Die letzten zwei Zeilen der Berechnung (oberer + unterer Spannenwert) können leider nur händisch ermittelt werden.

    Qualifizierter Mietspiegel 2024 für die Universitätsstadt Marburg

    Dokumentation zum Mietspiegel Marburg 2024

    Die zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete benötigte Angabe zur Wohnlage kann zusätzlich zur Tabelle im Mietspiegel über das BürgerGIS ermittelt werden:

    "Wohnlagen" im BürgerGIS



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 60.7 - Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 11

    35037 Marburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Marburg: Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    • Marburg gehört zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Aus diesem Grund gilt bei Mieterhöhungen die Mietpreisbremse.

    • Gemäß § 9 Nr. 13 BauGB-AV erstellt und veröffentlicht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Bereich der Stadt Marburg eine Mietwertübersicht.

    • Marburg gehört zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Aus diesem Grund gilt bei Mieterhöhungen die Mietpreisbremse.

    • Gemäß § 9 Nr. 13 BauGB-AV erstellt und veröffentlicht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Bereich der Stadt Marburg eine Mietwertübersicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.05.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsgröße, Kappungsgrenze, Neuvertragsmiete, Wohnungssuche, Nettokaltmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Wohnungsmiete, Vergleichsmiete, Mietpreis, Wohnung, Miete, Mietpreisbremse, Mietspiegel, Mietenspiegel, Marktmiete, Mieterhöhung, Wohnraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)