Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Taunusstein: Mietspiegel

    Allgemeine Informationen

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.



    Allgemeine Informationen

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wahlen, Abstimmungen & Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstr. 150

    65232 Taunusstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Montag und Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    briefwahl@taunusstein.de (für Briefwahlanträge)

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Hinweise für Taunusstein: Mietspiegel

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise für Taunusstein: Mietspiegel

    Der Mietspiegel ist als digitale Version kostenfrei. Eine Druckversion des Mietspiegels erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,-€ im Bürgerbüro, Rathaus der Stadt Taunusstein, Erdgeschoss.

    Der Mietspiegel ist als digitale Version kostenfrei. Eine Druckversion des Mietspiegels erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,-€ im Bürgerbüro, Rathaus der Stadt Taunusstein, Erdgeschoss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Taunusstein: Mietspiegel

    Der „Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Taunusstein und der Stadt Idstein“ dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren. Die Städte Taunusstein und Idstein stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus und Grund Wiesbaden e. V., Haus und Grund Bad Schwalbach und Umgebung e. V. und Haus und Grund Idstein e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten in regelmäßigen Abständen einen gemeinsamen Mietspiegel auf.

    Eine zweijährliche Anpassung an die Marktentwicklung ist in der Region um Taunusstein, Bad Schwalbach, Idstein und Niedernhausen nach Ansicht der beteiligten Institutionen nicht notwendig. Der Mietspiegel wird für beide Städte daher alle 4 Jahre neu erstellt.

    Es kann der derzeit aktuelle sowie der vorherige Mietspiegel online beantragt werden.

    Angegeben ist die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.   

    Der "Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Taunusstein und der Stadt Idstein" dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren. Die Städte Taunusstein und Idstein stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus und Grund Wiesbaden e. V., Haus und Grund Bad Schwalbach und Umgebung e. V. und Haus und Grund Idstein e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten in regelmäßigen Abständen einen gemeinsamen Mietspiegel auf.

    Eine zweijährliche Anpassung an die Marktentwicklung ist in der Region um Taunusstein, Bad Schwalbach, Idstein und Niedernhausen nach Ansicht der beteiligten Institutionen nicht notwendig. Der Mietspiegel wird für beide Städte daher alle 4 Jahre neu erstellt.

    Es kann der derzeit aktuelle sowie der vorherige Mietspiegel online beantragt werden.

    Angegeben ist die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Vergleichsmiete, qualifizierter Mietspiegel, Mietpreis, Neuvertragsmiete, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, Mietenspiegel, Wohnraum, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete, Kappungsgrenze, Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete, Miete, Mieterhöhung, einfacher Mietspiegel, Wohnung, Marktmiete, Mietpreisbremse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019