Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweise für Kassel: Straßenbeleuchtung
Weiterhin sind wir für die Planung von Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen, Objektbeleuchtung etc.) zuständig und informieren über vorhandene Beleuchtungsanlagen.
Weiterhin sind wir für die Planung von Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen, Objektbeleuchtung etc.) zuständig und informieren über vorhandene Beleuchtungsanlagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Straßenbeleuchtung
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung