Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwalmtal - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung